Vorher-nachher-Bilder bei Plasma: was Studios wissen müssen
Vorher-nachher-Bilder sind für Kosmetikstudios riskant. Für operative plastisch-chirurgische Eingriffe verbietet § 11 HWG die Werbung mit solchen Vergleichen. Der Bundesgerichtshof hat 2025 schon das Unterspritzen mit Hyaluron dazu gezählt. Ob eine Plasma-Behandlung darunter fällt, ist nicht entschieden. Wer sicher gehen will, verzichtet in der Werbung darauf.

Das Wichtigste in Kürze
- § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG verbietet Vorher-nachher-Werbung für operative plastisch-chirurgische Eingriffe.
- BGH, Urteil vom 31.07.2025, I ZR 170/24: auch Hyaluron-Unterspritzungen fallen darunter.
- Für Plasma gibt es noch keine Entscheidung.
- Verstöße können abgemahnt werden.
Was steht im Gesetz?
Das Heilmittelwerbegesetz regelt Werbung für Heilmittel und für bestimmte Eingriffe. § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 verbietet für operative plastisch-chirurgische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit die Werbung „durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach dem Eingriff“.
Was hat der Bundesgerichtshof entschieden?
Im Urteil vom 31.07.2025 (Az. I ZR 170/24) ging es um eine Praxis, die mit Vorher-nachher-Bildern für Hyaluron-Behandlungen an Nase und Kinn warb. Der BGH hat das Einbringen von Hyaluron mit einer Kanüle als operativen plastisch-chirurgischen Eingriff eingeordnet. Die Werbung war damit unzulässig. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Gilt das auch für Plasma?
Das ist offen. Plasma arbeitet nicht mit einer Kanüle, verändert aber die Hautoberfläche. Der Modus MesoSculpt arbeitet zusätzlich mit Mikronadeln. Je näher eine Anwendung an einen Eingriff heranrückt, desto größer ist das Risiko. Eine Entscheidung, die das für Plasma klärt, gibt es bisher nicht.
Was ist mit Bildern außerhalb der Werbung?
Das Verbot betrifft Werbung. Zeigt eine Kosmetikerin einer Kundin im Beratungsgespräch Aufnahmen, ist die Lage eine andere. Auch dann gilt: nur mit schriftlicher Einwilligung der abgebildeten Person, ohne Bearbeitung und mit gleichem Licht.
Was heißt das für Ihr Studio?
Für Partnerstudios ist die sichere Linie einfach: keine Vorher-nachher-Bilder auf Website, Instagram oder in Anzeigen, solange die Frage nicht geklärt ist. Stattdessen erklären, wie die Behandlung abläuft, was danach zu sehen ist und was sie nicht leisten kann.
Das ist kein Nachteil. Kundinnen, die eine ehrliche Einordnung bekommen, kommen mit realistischen Erwartungen und werden seltener enttäuscht.
Eine Aufgabe für diese Woche
Gehen Sie Ihre Website und Ihre letzten 20 Beiträge auf Instagram durch. Notieren Sie jeden Beitrag mit einem Vorher-nachher-Vergleich und lassen Sie die Liste rechtlich prüfen.
Häufige Fragen
Weiterlesen
Quellen
- Gesetzestext: § 11 Heilmittelwerbegesetz, abgerufen am 16.10.2026
- Fachbericht zu BGH I ZR 170/24: Deutsches Ärzteblatt: Bundesgerichtshof untersagt Werbung für Hyaluronspritzen mit Vorher-nachher-Bildern, abgerufen am 16.10.2026
- Fachbericht: Verbraucherzentrale Bundesverband: Werbung mit Vorher-nachher-Bildern für plastisch-chirurgische Eingriffe, abgerufen am 16.10.2026
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt.
Von Redaktion Plasma Health · Stand 16.10.2026 · geprüft am 16.10.2026. Mit KI-Unterstützung recherchiert und geschrieben, von Plasma Health geprüft und freigegeben.






